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Aufnahme
Neue Mitgliedschaft
Jeder kann ab dem 18. Lebensjahr Mitglied bei uns werden.
Ab Sterbefall-Nr. 881 wird der neue Beitrag pro Sterbefall 2,05 € kassiert.
Alle vorausberechnete Sterbefall-Nr. werden vom Vorstand (25 Fälle im Jahr voraus berechnet)
und zweinmal jährlich, immer im Februar und August, per Lastschrift eingezogen!
Jedes Mitglied zahlt zusätzlich zum Jahresbeitrag ein Umlagenbetrag für Bearbeitungsgebühren
von 1,79 € an den Vorstand.
Beispiel:
25 Fälle x 2,05 € = 51,25 € + 1,79 € Umlage = 53,04 € Jahresbeitrag
Die Auszahlsumme richtet sich bei einen gemeldeten Sterbefall immer an den Tages - Mitgliederbestand!
Aufnahme generell bis 60zig Jahre
Risikozuschlag ab
Altersgruppe: 61 – 65 Jahre wird ein einmaliger „Risikobeitrag“ von 400,- € erhoben!
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