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Mitgliedschaft - Übersicht
Wo steht was im Ernstfall –
alles ist in der Satzung geregelt!
Aufnahme neuer Mitglieder (mit Altersgrenze) - §4 Beteiligung Abs. 1 + 2
Beitragszahlung - §5 Spenden Abs. 2 - Satz 2
Auszahlung im Ernstfall - §6 Auszahlung Abs. 3
Vorstand kann telefonisch oder schriftlich verständigt werden
Anschrift s. Impressum
Kündigung - §4 Beteiligung Abs. 7 Satz 2
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