Startseite
   Verein
        Aktuelles
        Verstorbene
        Statuten
        Vorstand
   
   Mitgliedschaft
   Links
   Kontakt
   Impressum

Statuten

Jeder kann ab den 18.Lebensjahr bei uns Mitglied werden – Kinder sind bis zum 18.Lebensjahr zur „Hälfte“ mitversichert

Vorstand und ehrenamtliche Mitarbeiter
Alle Vorstandsmitglieder werden lt.Satzung für 4.Jahre in einer Jahreshauptversammlung gewählt und machen ihre Arbeit ehrenamtlich und unentgeltlich

Ziele und Perspektiven
Der amtierende Vorstand sollte immer bemüht sein – Mitglieder zu werben, um für die Hinterbliebenen eine angemessene finanzielle Entlastung im „Ernstfall“ zur Verfügung zu haben