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Statuten
Jeder kann ab den 18.Lebensjahr bei uns Mitglied werden – Kinder sind bis zum 18.Lebensjahr zur „Hälfte“ mitversichert
Vorstand und ehrenamtliche Mitarbeiter
Alle Vorstandsmitglieder werden lt.Satzung für 4.Jahre in einer Jahreshauptversammlung
gewählt und machen ihre Arbeit ehrenamtlich und unentgeltlich
Ziele und Perspektiven
Der amtierende Vorstand sollte immer bemüht sein – Mitglieder zu werben, um für die Hinterbliebenen
eine angemessene finanzielle Entlastung im „Ernstfall“ zur Verfügung zu haben
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